Sehr geehrter Gartenpächter,

unser gesamtes von der Stadt Saarlouis gepachtetes Vereinsgrundstück liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet I (höchste Schutzstufe). Wir dürfen nochmals eindringlich auf unsere Gartenordnung verweisen. Das Befahren der Wege in der Anlage ist mit Kraftfahrzeugen, Mopeds und Motorrädern nicht erlaubt. Dies gilt natürlich auch für Ihre Gäste. Eine Ausnahme besteht für das Befahren der Seitenwege durch Gartenpächter nur zum Ein- und Ausladen von z.B. Geräten. Danach ist das Fahrzeug sofort wieder aus der Anlage zu entfernen. Das Parken in der Anlage ist für Gartenpächter und besonders auch für deren Gäste nicht gestattet. Ausserdem gilt in der gesamten Anlage Schritt-Geschwindigkeit bzw. max 30 km/h. Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten. Ein wiederholtes Zuwiderhandeln kann zur Kündigung der Mitgliedschaft führen.

Kleingärtnerverein e.V. Saarlouis Roden
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, um zum Beispiel deine Auswahl bei dieser Abfrage zu speichern.