Liebe Gartenpächterinnen und Gartenpächter.
In den letzten 4 Wochen gab es speziell an den Wochenenden erhebliche und wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern sowie diverse Polizeieinsätze. Es wurden bis in die Morgenstunden lautstarke Gartenpartys gefeiert, ohne Einhaltung der Nachtruhe. Das ist ziemlich rücksichtslos und das können und werden wir auf keinen Fall dulden. Gemäß § 1 Immissionsschutzgesetz sind Menschen grundsätzlich vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen. Das gilt auch in einer Kleingartenanlage und natürlich auch gegenüber den Anwohnern der Lorisstraße.
Daher gilt ab sofort folgende Anordnung:
- Jede Gartenparty (Grillfest, Geburtstagsfeier, Familientreffen usw.) ist mit einer Personenzahl ab 10 Personen im Büro oder telefonisch bei der 1. Vorsitzenden anzumelden mit Namen und Gartennummer.
- Ruhezeiten sind von 22 Uhr bis 6 Uhr (Nachtruhe) sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr (Mittagsruhe) einzuhalten. Das heißt: Musik ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Laute Gesänge und Ruhestörung allgemein ist zu unterlassen und ist untersagt. Feuerwerk muss bei der entsprechenden Behörde angemeldet werden und nur nach Genehmigung durch diese gestattet. Musik und Unterhaltung dürfen außerhalb des Gartens ab 22 Uhr nicht mehr wahrnehmbar sein.
Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
- Geräte und Maschinen dürfen nur werktags (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Sonntags und feiertags ist die Benutzung verboten (sh. auch unsere Gartenordnung)
Der Vorstand wird verstärkt Kontrollen durchführen!
Jeder Pächter.in ist für seinen Garten verantwortlich, auch wenn er für Familienmitglieder diesen für Feiern frei gibt.
Bei Nichteinhaltung und Zuwiderhandlung wird der Pächter.in zur Rechenschaft gezogen und muss mit Konsequenzen (Abmahnung; Kündigung) rechnen.
Ich appelliere an Sie! Nehmen Sie Rücksicht auf die Gartennachbarschaft und auf die Bewohner der Lorisstraße.
Saarlouis, Juli 2021
W. Zerbst
1. Vorsitzende